Wichtige Informationen rund um den Schulbesuch

 

Das Kind erscheint pünktlich zum Unterricht (Beginn der Schulpflicht).

 

Bei Krankheit des Kindes:

=> Wird die Schule rechtzeitig informiert (über Telefon bis 07.50 Uhr, andere Kinder oder Eltern,…)          

=> Reichen die Eltern mit der Rückkehr des Kindes in die Schule eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes für die Fehlzeiten ein.

=> Wenn das Kind länger als zwei Tage fehlt, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

=> Wenn das Kind an „Brückentagen“  oder solchen Tagen fehlt, die am Ferienanfang oder Ferienende angrenzen, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

=> Stellen Sie einen Weg sicher, über den Sie schulische Informationen erhalten, z.B. Elternbriefe, Haus- und Schularbeiten, Arbeitsblätter…, damit Ihr Kind und Sie nicht Wesentliches versäumen. 

                            

Versäumte Arbeiten werden von dem Kind selbst nachgearbeitet. Eltern oder Dritte geben lediglich Hilfestellung. Das Nacharbeiten erfolgt in angemessener Zeit nach den Fehltagen.

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